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Wenn deutsche Unternehmen von Cloud-Anbietern personenbezogene Daten verarbeiten lassen möchten, haften diese als Auftraggeber dafür, dass der von ihnen gewählte Cloud-Anbieter gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) arbeitet.
Zwischen den beiden Vertragsparteien muss zwingend ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden, um konform zur DSGVO zu sein.
Ist dies nicht der Fall, drohen gemäß DSGVO hohe Bußgelder.
Als TeamBeam-Kunde werden Ihnen alle nach DSGVO erforderlichen Dokumente automatisch zur Verfügung gestellt. TeamBeam erfüllt alle Kriterien der DSGVO und Sie sind beim Austausch von Daten über TeamBeam immer auf der sicheren Seite. Wir stellen Ihnen gern ein umfassendes Testsystem zur Verfügung – senden Sie uns dazu einfach eine Kontaktanfrage über den unten angegebenen Link.