Glossar Datenaustausch

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Auftragsdatenverarbeitung

Wenn deutsche Unternehmen von Cloud-Anbietern personenbezogene Daten verarbeiten lassen möchten, haften diese als Auftraggeber dafür, dass der von ihnen gewählte Cloud-Anbieter gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) arbeitet.

Zwischen den beiden Vertragsparteien muss zwingend ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden, um konform zur DSGVO zu sein.

Ist dies nicht der Fall, drohen gemäß DSGVO hohe Bußgelder.
 
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