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Das Safe Harbor-Abkommen wurde im Jahre 2000 von der europäischen Kommission verabschiedet. Es diente dazu, den Datenaustausch personenbezogener Daten von Unternehmen innerhalb der europäischen Union mit Unternehmen in den USA in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie zu ermöglichen. Die Bezeichnung Abkommen rührt daher, dass diese Vorgehensweise mit den USA abgesprochen wurde.
Am Dienstag den 06.10.2015 wurde das Safe Harbor-Abkommen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für ungültig erklärt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die innerhalb der europäischen Union ansässigen Unternehmen.
Für Unternehmen die TeamBeam für den sicheren Managed File Transfer einsetzen, hat das Urteil keine Konsequenzen. Alle über TeamBeam versandten Transferdaten werden ausschließlich auf Servern in deutschen Rechenzentren gelagert, konform zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).